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   BVerwG, 07.05.1997 - 1 B 91.97   

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https://dejure.org/1997,4278
BVerwG, 07.05.1997 - 1 B 91.97 (https://dejure.org/1997,4278)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 1 B 91.97 (https://dejure.org/1997,4278)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 1 B 91.97 (https://dejure.org/1997,4278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Aufnahme Vertriebener als Spätaussiedler im Bundesgebiet - Antrag auf Übernahme als deutsche Volkszugehörige - Versäumung der Erklärungsfrist - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Innehabung der Deutschen Staatsbürgerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 1 B 91.97
    Nach den im Berufungsurteil getroffenen Feststellungen ergeben sich aber auch sinngemäß keine Fragen, die Anlaß geben könnten, die im Senatsurteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 C 29.94 - (BVerwGE 99, 341 [BVerwG 24.10.1995 - 1 C 29/94]) aufgestellten Grundsätze weiterzuentwickeln.

    Wie im Urteil vom 24. Oktober 1995 (a.a.O.) ausgeführt ist, entfällt ein Verschulden, wenn eine sachgerechte Auskunft nicht eingeholt werden kann, eine falsche Auskunft erteilt wird oder der Betroffene sich sonst in einem entschuldbaren Rechts- oder Tatsachenirrtum befindet, ferner wenn die Beteiligten auf die Rechtslage berechtigt vertraut haben, wobei ein schutzwürdiges Vertrauen allerdings voraussetzt, daß sie sich in geeigneter Weise über die Rechtslage informiert haben.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 1 B 91.97
    Ein Zusammenhang mit der Vermittlung des Status eines Deutschen nach Art. 116 Abs. 1 GG, der in gleicher Weise von einem Mann wie von einer Frau abgeleitet werden kann (BVerfGE 37, 217 ), besteht nicht.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 1 B 91.97
    Die Frage als ganze entzieht sich bereits deshalb der Beantwortung in einem Revisionsverfahren, weil sie sich auf einen vom Berufungsgericht nicht festgestellten Sachverhalt bezieht (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 2011/09

    Ausschluss des Verschuldens i.S.d. verfassungsgemäßen Regelung des Art. 3 Abs. 6

    Dass Rechtsirrtum oder Rechtsunkenntnis auch bei Ausländern und im Ausland wohnenden Personen das Verschulden i.S.d. verfassungsgemäßen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1974 - 1 BvR 22/71 u. 21/72 -, BVerfGE 37, 217, Regelung des Art. 3 Abs. 6 und 7 RuStAÄndG 1974 grundsätzlich nicht ausschließen, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 203, juris; Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 B 91.97 -, StAZ 1997, 382, juris; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 C 29.94 -, DVBl. 1996, 615, juris, hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausgeführt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 8 A 415/01

    Klärung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Situation durch Einholung

    BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 C 29.94 -, BVerwGE 99, 341, 347; Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 B 91.97 -, StAZ 1997, 382.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 8 E 730/00

    Anspruch auf Erteilung einer Urkunde über den Erwerb der deutschen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 B 91/97 -, StAZ 1997, 382; Senatsurteil vom 9. Oktober 1997 - 25 A 854/94 - UA S. 20 ff.
  • VG Köln, 02.04.2003 - 10 K 10861/99

    Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf Ausstellung einer

    Zwar ist anerkannt, dass ein Irrtum über die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben, dann nicht zu vertreten ist, wenn die von dem Betroffenen angegangene Stelle, etwa eine Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt, die Rechtslage falsch dargestellt hat - vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.1995 - 1 C 29.94 -, a.a.O.; Beschluss vom 7.5.1997 - 1 B 91.97 -, StAZ 1997, 382; OVG NW, Urteil vom 14.12.1992 - 25 A 3025/01 -, NWVBl 1993, 305 -.
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